Altersvorsorge für Selbstständige

Rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgen

Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sich früh um Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kümmern, ist deshalb von besonderer Wichtigkeit

Warum ist die Altersvorsorge für Freiberufler wichtig?

Selbstständigkeit gibt es in vielen Facetten. Doch während Handwerker, Künstler oder Hebammen gesetzlich pflichtversichert sind, müssen sich alle anderen Selbstständigen eigenständig um ihre Altersvorsorge kümmern. Dies ist vor allem für die persönliche Absicherung sehr wichtig. Viele Freiberufler sorgen nicht frühzeitig fürs Alter vor, um Kosten zu sparen. Wie kaum eine andere Berufsgruppe sind sie deshalb mehr von Altersarmut bedroht. Mit einer Altersvorsorge für Selbstständige sichern Sie sich Ihren gewohnten Lebensstandard auch ab dem Rentenbeginn.

Freiberufler können sich auf Antrag in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen lassen. Doch es gibt auch viele Möglichkeiten der privaten Vorsorge, die sich für Selbstständige lohnen können – beispielsweise die Rürup-Rente, die Riester-Rente oder die private Rentenversicherung.

Altersvorsorge-Rechner

Versicherungspflichtige Selbstständige

Eine ganze Reihe von Selbstständigen ist versicherungspflichtig. In diese Kategorie fallen neben den bereits genannten Handwerkern, Künstlern und Hebammen auch Hausgewerbetreibende, Lehrer, Erzieher, Pfleger, Publizisten, Selbstständige mit einem Auftraggeber sowie Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer.

Wichtig: Wer mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübt, kann in jeder einzelnen versicherungspflichtig sein. Diese Mehrfachversicherungspflicht kann sich auch ergeben, wenn Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. In diesem Fall werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für jede versicherungspflichtige Tätigkeit fällig, insgesamt aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Altersvorsorgeoptionen für Selbstständige

Berufsständische Versorgungswerke als Pflichtversicherung

Bei einigen Berufsgruppen ist die Altersvorsorge unabhängig von der staatlichen Rentenversicherung geregelt. Für sie sind vergleichbare private Einrichtungen zuständig, sogenannte berufsständische Versorgungswerke. Diese arbeiten in den meisten Fällen mit Pflichtversicherungen, die an die jeweilige Berufskammer gebunden sind. Folgende Berufsgruppen haben berufsständische Versorgungswerke:

  • Ärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Steuerberater,
  • Ingenieure,
  • Architekten,
  • Psychotherapeuten,
  • Wirtschaftsprüfer.

Für Selbstständige, aber auch Angestellte, die in diesen Berufsgruppen arbeiten, sind Beiträge an die Versorgungswerke verpflichtend. Angestellte sind zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Von letzterer Versicherungspflicht können sie sich allerdings befreien lassen, um eine doppelte finanzielle Belastung zu verhindern.

Freiwillig gesetzlich versichern lassen

Wer nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Ein Anspruch auf gesetzliche Rente besteht, sobald jemand fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein Beitragszahler von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt. Die freiwillige Mitgliedschaft in der Versicherung lässt sich jederzeit unterbrechen oder beenden.

Rürup-Rente und Riester-Rente

Eine gute private Vorsorgemöglichkeit ist die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Sie wurde speziell für Selbstständige konzipiert und wird vom Staat durch Steuervorteile gefördert. Außerdem bietet die Rürup-Rente ein flexibles Einzahlungsmodell. Sowohl feste monatliche Beiträge als auch Einmalzahlungen sind möglich. Die Beitragshöhe ist anpassbar. So können Selbstständige je nach Auftragslage auch mal höhere Beiträge einzahlen.

Unter Umständen kann sich auch die Riester-Rente lohnen. Diese private Altersvorsorge fördert der Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Allerdings erhalten Selbstständige nur dann Fördermittel, wenn sie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Förderung nur möglich, wenn es einen förderberechtigen Ehepartner gibt. Zudem wird die Riester-Rente nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr gefördert. Für jeden Euro darüber gibt es weder Zulage noch Steuervergünstigung. Damit reicht die Riester-Rente bei höheren Einkommen ab ca. 50.000 Euro nicht aus, um sich umfassend für den Ruhestand abzusichern.

Private Rentenversicherung

Eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Basis-oder Riester-Rente kann eine private Rentenversicherung sein. Dabei profitieren Selbstständige in der Ansparphase zwar nicht von Steuervorteilen. Dafür fällt die Besteuerung der Rente geringer aus. Im Gegensatz zu einer Altersvorsorge mit Rürup- oder Riester-Rente ist es auch möglich, einen privaten Rentenvorsorgevertrag zum Beispiel als Sicherheit an eine Bank abzutreten oder ein Policedarlehen in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Zudem lässt sich bei einer privaten Rentenversicherung die Auszahlphase flexibel gestalten. Der angesparte Betrag lässt sich in Form einer Einmalzahlung oder in jährlichen Raten auszahlen. Auch der Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns lässt sich frei bestimmen – ein Beginn ist auch vor dem 62. Lebensjahr möglich, wenn der Versicherte dies wünscht. Entscheidend ist dabei nur, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat, um im Fall einer Einmalauszahlung von den dann gewährten Steuervorteilen profitieren zu können.

Fonds und ETFs

Weitere Alternativen für Freiberufler, privat vorzusorgen sind Anlagen in Aktienfonds und ETFs (Exchange Traded Funds). Diese Anlageformen zeichnen sich durch eine breite Diversifikation aus, indem sie die Wertentwicklung ganzer Branchen abbilden. Mit Sparplänen können Freiberufler monatlich einen festgelegten Betrag in ETFs investieren. Wird eine Dynamisierung des Anlagebetrags vorgesehen, steigt dieser jährlich automatisch um einen bestimmten Prozentsatz.

Attraktive Renditen können Sie auch durch Investitionen in Aktienfonds erzielen. Bei einer positiven Wertentwicklung profitieren Sie von jährlichen Dividendenzahlungen und können Ihre Anteile später mit Gewinn veräußern und Ihre Altersvorsorge so unterstützen. Allerdings bergen Aktieninvestitionen ein hohes Risiko.

Immobilien als Altersvorsorge

Auch Immobilieneigentum kann eine solide Grundlage für die Altersvorsorge sein. Wohnen Sie selbst in der Immobilie und ist die Finanzierung abgeschlossen, profitieren Sie von den gesparten Mietausgaben. Als Vermieter können Sie ab Rentenbeginn Ihre Rente durch die Mieteinnahmen verbessern. Es ist jedoch zu beachten, dass auf diese Einnahmen Steuern anfallen. Zudem tragen Sie als Vermieter die Verantwortung für Instandhaltung, Reparaturen und die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Eine weitere Option ist ein gewinnbringender Verkauf der Immobilie. Denn gewöhnlich steigt der Wert von Immobilien über die Jahre – vorausgesetzt, die Marktentwicklung bleibt so positiv, wie sie gegenwärtig ist.

Vor- und Nachteile der Altersvorsorgeoptionen

Altersvorsorgeoption Vorteile Nachteile
Versorgungswerke
- Rentenauszahlungen sind im Schnitt höher als die der gesetzlichen Rente - Nur für bestimmte Berufsgruppen
- Beiträge orientieren sich an die der gesetzlichen Rentenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
- Sicherer Versicherungsschutz fürs Alter
- Anspruch auf Rehabilitations- und Rentenleistungen
- Beiträge unterliegen keinem der Inflation geschuldeten Wertverlust
- Reicht für Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter nicht aus
- Umlagefinanziert: Beitragszahler sparen das eingezahlte Geld nicht für sich selbst an, sondern zur Finanzierung der aktuellen Rentenauszahlungen
Private Rentenversicherung
- Staatliche Förderung
- Möglichkeit einer hohen Rente (abhängig von der Marktentwicklung)
- Verwaltungs- und Maklergebühren
- Risikoreich, da von Kursentwicklung abhängig
Rürup-Rente
- Wegen Steuersparpotenzial in der Ansparphase sehr attraktiv
- Bis zu 27.565,20 Euro im Jahr von der Steuer absetzbar, Verheiratete bis zu 55.130,40 Euro
- Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr
- Auszahlung nur in Form einer lebenslangen Rente
- Auszahlungen werden versteuert
Riester-Rente
- Hohe staatliche Förderung
- Pauschal 175 Euro Grundzulage
- Für jedes nach 2008 geborene Kind 300 Euro
- Staatliche Förderung nu, für in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Förderung nur bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr
Aktienfonds
- Bei positiver Wertentwicklung Chance auf jährliche Dividendenausschüttung
- Diversifizierung des Portfolios sorgt für Risikostreuung  
- risikoreich
- geknüpft an die Kursentwicklung der Finanzmärkte
- nicht alle Unternehmen schütten Dividenden aus
ETFs
- Beiträge jederzeit an die finanzielle Situation anpassbar
- Lassen sich einfach wieder verkaufen
- Breite Risikostreuung
- Verwaltungs- und Maklergebühren
- Unterliegen Kursschwankungen
- Gute Rendite erst auf lange Sicht
Immobilien - Bei Vermietung regelmäßige Meiteinnahmen
- Im Ruhestand mietfrei wohnen
- Gewinnbringend verkaufbar
- Mieteinnahmen müssen versteuert werden
- Eigentümer tragen Verantwortung für die vermietete Immobilie
- Immobilienkredit sollte bis zum Rentenbeginn vollständig abbezahlt sein

Altersvorsorge steuerlich absetzen

Beiträge zur Altersvorsorge können steuerlich geltend gemacht werden. Diese sogenannten Vorsorgeaufwendungen betreffen Beiträge

  • zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • zur privaten Rentenversicherung,
  • zur Basis- oder Rürup-Rente,
  • zum Aufbau einer Riester-Rente,
  • zu berufsständischen Versorgungswerken,
  • zu landwirtschaftlichen Alterskassen und
  • teilweise auch zu Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bekannt als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

Persönliche Beratung bei Ihrer Bank vor Ort

Als Selbstständiger sollten Sie sich frühzeitig um Ihre Altersvorsorge kümmern. Doch welche Altersvorsorge ist die richtige für Sie? Lassen Sie sich von Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort ausführlich zu diesem Thema beraten. Gemeinsam mit einem Bankberater finden Sie die passende private Altersvorsorge.

Fragen und Antworten zur Altersvorsorge für Selbstständige

Wie viel sollten Selbstständige für ihre Altersvorsorge sparen?

Wie viel Sie für die finanzielle Absicherung im Alter sparen sollten, hängt zum einen von Ihrem aktuell zur Verfügung stehenden Budget ab und zum anderen von den Kosten für Ihren gewohnten Lebensstandard. Damit Sie diesen auch nach Rentenbeginn halten können, sollten Ihre derzeitigen Ausgaben der Maßstab für Ihre künftige finanzielle Planung sein. So können Sie Ihre individuelle Sparsumme für die Rente ermitteln.

Wann besteht Meldepflicht für Selbstständige und Freiberufler?

Pflichtversicherte Selbstständige und Freiberufler müssen ihre selbstständige Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Deutschen Rentenversicherung melden. Verpassen Selbstständige die Meldefrist, droht eine Nachforderung von Beiträgen und im Einzelfall sogar Bußgeld. In einigen Fällen erfolgt die Meldung jedoch automatisch: bei Seelotsen durch die Seelotsenbruderschaften, bei Küstenschiffern durch die Fischereiämter oder bei Handwerkern durch die Handwerkskammern.

Welche Altersvorsorge ist für Selbstständige am besten geeignet?

Bei der Auswahl der passenden Altersvorsorge ist eine umfassende Beratung durch einen Experten oder bei Ihrer Bank vor Ort sehr wichtig, um den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten zu entsprechen. Es empfiehlt sich, verschiedene Optionen zu prüfen und möglicherweise auch eine Kombination aus mehreren Vorsorgeformen zu wählen, um einen Risikoausgleich zu erzielen.

Als Selbstständiger rechtzeitig für den Ruhestand vorsorgen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank vor Ort.