Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine wichtige Unterstützung für Auszubildende, die finanziell auf eigenen Beinen stehen wollen. Die Beantragung der BAB sollte frühzeitig erfolgen. Wer genau den staatlichen Zuschuss bekommen kann und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, lesen Sie hier.
Berufsausbildungsbeihilfe
Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung
Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Mit ihm werden Auszubildende gefördert. Im Vergleich zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), bei dem die Finanzierung als Darlehen gewährt wird, ist die BAB ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die BAB wird in der Regel nur für die erste Berufsausbildung gezahlt. Jedoch besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den Zuschuss auch für eine zweite Ausbildung zu erhalten. Informationen dazu finden Auszubildende im Sozialgesetzbuch (Drittes Buch Arbeitsförderung).
Wer kann die BAB erhalten und unter welchen Voraussetzungen?
Die BAB richtet sich an Auszubildende, die eine
- erste anerkannte Ausbildung mit Ausbildungsvertrag machen
- und während dieser Ausbildung nicht mehr bei ihren Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung wohnen.
Zudem gelten weitere Voraussetzungen, von denen nur eine erfüllt sein muss:
- Mindestalter 18 Jahre
- verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft
- alleinerziehend
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
- ein schwerwiegender sozialer Grund, weshalb der Auszubildende nicht im Elternhaus bleiben kann
Für minderjährige Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung wohnen, gilt eine Sondervoraussetzung: Ihnen wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn die Ausbildungsstätte vom Elternhaus aus nicht in „angemessener Zeit“ zu erreichen ist. Eine konkrete Entfernung ist gesetzlich nicht festgelegt; hier wird von der Bundesagentur für Arbeit individuell entschieden.
Welche Leistungen werden übernommen und wovon sind sie abhängig?
Die Höhe der Leistung wird individuell berechnet und hängt vom Gesamtbedarf ab, der sich aus den Kosten für den Lebensunterhalt, die Miete, Fahrtkosten und ggf. die Kinderbetreuung zusammensetzt. Dabei wird geprüft, ob das eigene Einkommen sowie das der Eltern oder des Ehepartners zur Deckung der Kosten ausreicht.
Gesamtbedarf | Höchstbetrag |
Lebensunterhalt | 442 Euro |
Miete | 380 Euro |
Fahrtkosten | 476 Euro |
Kinderbetreuungskosten | 160 Euro |
Stand 2024
Wer vor der Ausbildung Arbeitslosengeld bezogen hat, das höher war als der ausgerechnete Gesamtbedarf, bekommt den BAB-Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die Dauer der Ausbildung ausgezahlt. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen angepasst oder eingestellt werden, zum Beispiel bei Erhöhung der Ausbildungsvergütung oder bei einem Ausbildungsabbruch.
Beispielrechnung
Ein Auszubildender (19 Jahre) zieht bei seinen Eltern aus, um in einer dreistündig entfernten Stadt seine Ausbildung zum Automechaniker zu machen. Das Einkommen der Eltern liegt unter dem Freibetrag, somit wird es nicht auf die BAB angerechnet.
Gesamtbedarf | 850 Euro |
Ausbildungsgehalt (netto) | 530 Euro |
Freibetrag von der Vergütung | 70 Euro |
BAB-Zuschuss | 390 Euro* |
*Der BAB-Zuschuss ergibt sich aus: 530 Euro – 70 Euro = 460 Euro // 850 Euro – 460 Euro = 390 Euro
Welche Ausschlusskriterien gibt es?
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf den BAB-Zuschuss:
- Wenn die Eltern finanziell leistungsfähig sind.
- Wenn der Auszubildende eine schulische Ausbildung absolviert, wie zum Beispiel zum Physiotherapeuten.
- Wenn bereits Leistungen von einer anderen Behörde ausgezahlt werden.
Ist die BAB elternunabhängig?
Die BAB ist grundsätzlich elternabhängig. Das bedeutet, dass das Einkommen der Eltern bei der Berechnung berücksichtigt wird. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Wenn die Eltern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und somit ihr Einkommen nicht berücksichtig wird.
- Wenn der Auszubildende verheiratet ist oder ein leibliches Kind hat.
- Wenn der Auszubildende nachweislich keinen Kontakt mehr zu den Eltern hat oder diese die finanzielle Unterstützung verweigern.
Wie beantrage ich die BAB?
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular (online oder bei der Agentur für Arbeit)
- unterschriebener Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise der Eltern (Jahreslohnbescheinigung oder Steuerbescheid)
- verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Personen müssen Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorlegen
- Nachweise über die Höhe der eigenen Ausbildungsvergütung
Da die Bearbeitungszeit der Anträge Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Fragen und Antworten zum Thema „Berufsausbildungsbeihilfe“
Ja, die Berufsausbildungsbeihilfe ist einkommensabhängig. Das Einkommen der Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Liegt das Einkommen über einer bestimmten Grenze, kann dies die Höhe der BAB verringern oder sogar zum Ausschluss eines Zuschusses führen. Eine individuelle Prüfung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ja. Dabei werden von den Bruttoeinnahmen aus dem Nebenjob pauschal Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die tatsächlichen geförderten Altersvorsorgebeiträge sowie ein Freibetrag abgezogen. Ein Zusatzeinkommen bis zur Verdienstgrenze eines Minijobs wird grundsätzlich nicht auf die BAB angerechnet.
Nein, wer den BAB-Zuschuss erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wenn der Auszubildende einen BAB-Zuschuss gewährt bekommt, hat er einen Anspruch auf einen Mietzuschuss von bis zu 380 Euro (Höchstbetrag) monatlich.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die dafür vorgesehenen Fachinstitutionen nicht ersetzen.