Erstattung von Bewerbungskosten

So können Sie bei Bewerbungen clever sparen

Ein Bewerbungsprozess kann hohe Kosten verursachen. Diese müssen Sie jedoch nicht alleine tragen. Die Erstattung von Bewerbungskosten lohnt sich schon ab der ersten Bewerbung.

Kostenerstattung von Arbeitsagentur oder Jobcenter

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in vielen Fällen die Erstattung von Bewerbungskosten. Sie müssen vorab einen entsprechenden Antrag für die Kostenübernahme stellen. Die Pauschalen, die gezahlt werden, variieren und sind unter anderem von der persönlichen finanziellen Situation des Antragstellers abhängig. Auch eine kostenlose Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Trainings für Bewerbungsgespräche werden von den Arbeitsagenturen angeboten. Ähnliche Angebote gibt es auch von vielen Universitäten.

Wann Unternehmen zahlen müssen

Reisekosten für Vorstellungsgespräche oder Assessment-Center müssen im Regelfall vom potenziellen neuen Arbeitgeber übernommen werden. Sie betragen 30 Cent pro Kilometer für Autofahrten oder entsprechen dem Preis für ein Bahnticket der zweiten Klasse. Auch Übernachtungskosten werden häufig erstattet. Viele Unternehmen weisen allerdings schon vor dem Gespräch darauf hin, dass Bewerber die Reisekosten selbst tragen müssen.

Steuerliche Erstattung von Bewerbungskosten

Bei der jährlichen Steuererklärung können Sie Ausgaben für Bewerbungen oder einen beruflich begründeten Umzug steuerlich geltend machen. Dies betrifft nur die Beträge, die Ihnen von anderer Stelle nicht erstattet wurden. Beispiele für Bewerbungskosten, die Sie als Werbungskosten deklarieren können, sind

  • Kosten für eigene Stellengesuche in Zeitungen oder online,
  • Bewerbungsmappen,
  • Fotos,
  • Kopien,
  • Gebühren für die Beglaubigung von Zeugnissen,
  • Briefmarken und Umschläge,
  • Zeitschriften und Bücher mit Stellenanzeigen oder Bewerbungstipps,
  • Kurse zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

     

Das sollten Sie bei der Steuererklärung beachten

Als Nachweise für Bewerbungen dienen bei der Steuererklärung die Kopien der Bewerbungsanschreiben und die Antwortschreiben der Firmen. Wollen Sie die Kosten nicht detailliert aufführen, können Sie einen Schätzbetrag angeben. Eine schriftliche Bewerbung kostet 8,50 Euro. Für eine Bewerbung per E-Mail dürfen Sie 2,50 Euro veranschlagen. Wenn Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen, macht es keinen Unterschied, ob Sie arbeitslos sind oder ungekündigt nach einem neuen Job suchen. Die steuerliche Erstattung von Bewerbungskosten ist selbst dann möglich, wenn Sie Ihre Stelle gar nicht wechseln, sondern nur Ihren Marktwert prüfen möchten.