BAföG

Staatliche Unterstützung für Schule, Ausbildung und Studium

BAföG besteht in der Regel zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen, das grundsätzlich an den Staat zurückbezahlt werden muss. Mit der finanziellen Zuwendung werden Schüler, Azubis und Studenten unterstützt.

Wofür ist BAföG gedacht?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, soll jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen, wenn sie diese nicht durch eigene Ersparnisse oder finanzielle Zuschüsse der Eltern finanzieren können. Die monatlichen Auszahlungen decken zum Beispiel Miete und Lebenshaltungskosten. Auch für teure Auslandsaufenthalte können Studenten unterstützendes Auslands-BAföG beantragen.

BAföG beantragen

Schüler und Auszubildende müssen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung in ihrer Nähe beantragen. Für Studenten ist das Studentenwerk ihrer Hochschule zuständig. Der Bewilligungszeitraum, über den entschieden wird, beträgt meist ein Jahr. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt die notwendigen Formulare und umfangreiche Hinweise für die Antragstellung bereit.

Wer bekommt BAföG?

Der Staat unterstützt nicht nur Schüler, sondern zum Beispiel auch Azubis und Studenten. Mit BAföG fördert der Staat in der Regel die erste Ausbildung, aber auch der zweite Bildungsweg und eine anschließende Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden. Keine Angst bei der Studienwahl: Ein Fachwechsel bedeutet nicht grundsätzlich das Ende der Förderung, sofern der Wechsel vor dem vierten Fachsemester erfolgt.

So viel BAföG bekommt ein Student

Die Höhe des BAföGs variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel das Vermögen und Einkommen des Beziehers und der Verdienst der Eltern. Der Höchstsatz beträgt für Studenten monatlich 992 Euro ab dem Wintersemester 2024/25. Der Einkommensfreibetrag für zusammenlebende Eltern beträgt 2.540 Euro, für einen alleinerziehenden Elternteil 1.690 Euro.

Rückzahlung des BAföGs

Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit muss die Rückzahlung beginnen. Diese erfolgt nicht an das BAföG-Amt, sondern an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Der Betrag kann in Raten oder mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden, wobei die Höchstsumme, die zurückgezahlt werden muss, 10.000 Euro beträgt. Es gibt allerdings Ausnahmen: Schüler-BAföG muss zum Beispiel nicht getilgt werden. Für die Rückzahlung haben die Absolventen insgesamt zwanzig Jahre Zeit. Meist sind die Schulden aber deutlich früher beglichen.