Beim Hauskauf fallen zusätzlich zum Kaufpreis auch Nebenkosten an. Bis zu 15 Prozent des Kaufpreises machen die Kaufnebenkosten, zum Beispiel für Notar oder Makler, aus. Diese Kosten sollten Sie beim Immobilienkauf berücksichtigen.
Nebenkosten beim Hauskauf
Rechnen Sie beim Immobilienerwerb mit Kaufnebenkosten
Kosten für den Notar
Der Kaufvertrag für Ihre Immobilie ist erst dann rechtskräftig, wenn ein Notar diesen beurkundet hat. Die Notarkosten für die notarielle Beglaubigung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie belaufen sich in der Regel auf eins bis zwei Prozent des Kaufpreises und werden häufig vom Immobilienkäufer übernommen. Jedoch haftet auch der Verkäufer für die Notargebühren beim Hauskauf.
Maklerprovision
Wer seine Immobilie durch die Vermittlung eines Maklers erwirbt, muss grundsätzlich eine Vermittlungsgebühr zahlen. Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgeschrieben und daher frei festsetzbar. Sie schwankt von Region zu Region und liegt zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer. Es ist zu empfehlen, die Maklergebühr im Vorfeld mit dem Makler schriftlich zu vereinbaren. Auf diese Weise haben Sie bei der Baufinanzierung Planungssicherheit und können die Nebenkosten beim Hauskauf besser abschätzen.
Grundbucheintragung
Erst mit dem Eintrag in das Grundbuch sind Sie offizieller Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie. Nur ein gültiger Kaufvertrag reicht dafür nicht aus. Die durch den Notar veranlasste Eintragung ist jedoch mit Kosten verbunden. Auch diese sollten Sie in die Berechnung der Kaufnebenkosten einbeziehen. Diese Grundbuchkosten sind regional unterschiedlich und durch die Grundbuchordnung (GBO) geregelt. Der Notar kann auch den Grundbuchauszug anfordern und Sie über Ihre Verpflichtungen bezüglich des Immobilienerwerbs unterrichten. Im Grundbuch werden alle Beurkundungen über Grundstücksrechte wie Grundschuld, Hypothek oder Eigentum festgehalten.
Grunderwerbsteuer
Zu den Nebenkosten beim Hauskauf zählt auch die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für den Eintrag in das Grundbuch. Das Finanzamt stellt nach Zahlungseingang eine Bescheinigung aus. Sie belegt, dass der Grundbucheintragung des neuen Eigentümers keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Fehlt die Bescheinigung, darf das Grundbuchamt – meistens das Amtsgericht – keinen Eintrag vornehmen.
Grunderwerbsteuer sparen
Mitgekaufte Einrichtungsgegenstände – zum Beispiel eine Einbauküche oder ein Geräteschuppen im Garten – unterliegen häufig nicht der Grundsteuer. Sie können also anteilig Grunderwerbsteuer sparen. Dazu ziehen Sie die miterworbene Ausstattung vom Kaufpreis ab und teilen dem Finanzamt den bereinigten Kaufpreis mit. Sprechen Sie einfach Ihren Makler, Notar oder einen Rechtsanwalt an, ob das in Ihrem Fall möglich ist.