Ab dem Beginn Ihres Berufslebens erhalten Sie regelmäßig Post mit Informationen zu Ihrer Rente. Was genau in der Renteninformation, der Rentenauskunft und dem Rentenbescheid steht, erfahren Sie hier.
Rentenbescheid verstehen
So sind Sie bestens über Ihre Rente informiert
Post von der deutschen Rentenversicherung
Die deutsche Rentenversicherung informiert Sie in regelmäßigen Abständen über Ihre Rente, beginnend mit dem 27. Lebensjahr. Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid sind dazu da, Sie über die Höhe Ihrer späteren Rente auf dem Laufenden zu halten, damit Sie dementsprechend für Ihren Ruhestand vorsorgen können.
Was ist die Renteninformation?
Gesetzlich Rentenversicherte erfahren jedes Jahr in Form ihrer Renteninformation, wie viel Rente Sie im Alter bekommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie das 27. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren Beiträge zahlen. Die Renteninformation stellt allerdings lediglich einen Orientierungswert dar, weil sie nur die aktuell erreichten Rentenansprüche abbildet. Nutzen Sie die Renteninformation um regelmäßig zu prüfen, ob Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Folgende Angaben finden Sie in Ihrer Renteninformation:
- den Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Regelaltersrente erhalten können,
- Ihren aktuellen Rentenanspruch im Falle einer vollen Erwerbsminderung,
- Ihre bereits erworbenen Rentenansprüche,
- Ihre zu erwartende Rente, wenn Ihr Einkommen und Ihre Einzahlungen auf dem aktuellen Niveau bleiben,
- Ihre zu erwartende Rente bei einer angenommenen jährlichen Anpassung von einem oder zwei Prozent und
- Hinweise zu möglichen Steuerforderungen und Inflation.
Rentenrechner: Versorgungslücke berechnen
Was ist die Rentenauskunft?
Wenn Sie in mindestens fünf Jahren Beitragszeiten erworben haben, geht Ihnen nach dem 55. Lebensjahr statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft zu. Dieses Dokument enthält Ihren Versicherungsverlauf mit allen rentenrelevanten Daten, zeigt also alle gespeicherten Versicherungszeiten und Verdienste sowie die zu dem Zeitpunkt zu erwartende Rentenhöhe. Ebenfalls enthalten sind Ausbildungszeiten sowie Arbeitspausen, die durch eine Familiengründung, die Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit entstanden sind. Informationen zur Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls im Rentenversicherungsverlauf zu finden.
Sollten rentenrelevante Zeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf fehlen, können Sie diese nachtragen lassen. Das funktioniert per E-Postfach der gesetzlichen Rentenversicherung, per Online-Formular oder auf dem Postweg.
Übrigens: Es ist auch möglich, schon vor dem Erreichen des 55. Lebensjahres eine Rentenauskunft zu erhalten. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht auch ganz bequem online.
Was ist der Rentenbescheid?
Wenn Sie zum Ende Ihres Arbeitslebens einen Rentenantrag stellen, erhalten Sie einen schriftlichen Rentenbescheid. In diesem finden Sie die endgültige Höhe Ihrer Rentenzahlungen. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und kontrollieren Sie, ob alle Rentenzeiten richtig sind und vollständig berücksichtigt wurden.
Das steht alles im Rentenbescheid:
- Rentenart (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente),
- Rentenhöhe,
- Rentenbeginn,
- Rentendauer,
- Rentenberechnung und
- Versicherungsstatus nach Antritt der Rente.
Ebenfalls enthalten ist der Versicherungsverlauf, in dem alle Versicherungszeiten aufgelistet sind. Hier haben Sie erneut die Möglichkeit, die Daten auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Fehlern Widerspruch einzulegen.
Wurde Ihr Antrag auf eine Rente abgelehnt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid. Dieser informiert dann über die Gründe, warum die beantragte Rente nicht bewilligt wurde. Gegen den Rentenbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Dies geht per Online-Portal der Rentenversicherung, sollte aber möglichst auf dem Postweg und per Einschreiben geschehen. Bleibt der Rentenversicherungsträger nach dem Widerspruch bei seiner Ablehnung, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Sowohl der Widerspruch als auch die Klage sind kostenfrei.
Ein weiteres Dokument: die Rentenanpassung
Wenn Sie sich bereits aus dem Berufsleben verabschiedet haben und Ihren Ruhestand genießen, können Sie trotzdem weiterhin Post von der Rentenversicherung erhalten. So bekommen Sie zum Beispiel Rentenanpassungsmitteilungen, wenn sich die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändert. Dies passiert in regelmäßigen Abständen, wenn die Regierung die Höhe der Rentenbezüge an das Lohnniveau anpasst. Gegen eine Rentenanpassungsmitteilung dürfen Sie Widerspruch einlegen.
Fragen und Antworten zum Thema "Rentenbescheid"
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Rentenkonto zu prüfen. Sie können eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Dies geht online, aber auch schriftlich. Alternativ können Sie einen Termin bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren, und Ihr Rentenkonto gemeinsam mit einem Berater prüfen.
Grundsätzlich können alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eingezahlt haben, ihren Rentenverlauf prüfen. Neben Arbeitnehmern sind das auch Selbstständige und alle weiteren Personen, die freiwillig Beiträge zahlen. Prüfen lässt sich der Verlauf entweder online per Service-Portal der Deutschen Rentenversicherung oder mithilfe einer schriftlichen Anfrage.
Nein, es gibt keine Aufbewahrungspflicht. Es ist aber dennoch ratsam, zugesandte Renteninformationen und -auskünfte aufzubewahren. Denn diese Dokumente enthalten wichtige Informationen über Ihre Beitragszeiten und Rentenansprüche, welche später für die Berechnung der Rente entscheidend sind. Zudem können Ihnen die Dokumente helfen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt, die Sie klären möchten.
Ja, es ist möglich, die Rentenauskunft auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung einzusehen. Die Renteninformation sowie der Beitragsverlauf lassen sich hier ebenfalls prüfen. Für die Registrierung und das Einrichten eines Benutzerkontos benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Experten nicht ersetzen.