Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

29. April 2024

Ob neuer Job, Kinderwunsch oder Umzug ins Grüne: Ein Wohnortwechsel geht ins Geld. Holen Sie sich mit der Umzugskostenpauschale einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück.

Berufliche Veranlassung

Sie können Umzugskosten mithilfe der Anlage N Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihre Wohnung wechseln. Das gilt in folgenden Fällen:

  • Arbeitsplatzwechsel: Sie treten eine neue Stelle an, welche mit einem Umzug in eine neue Stadt verbunden ist.
  • Berufliche Versetzung oder Verlegung: Sie werden an eine andere Betriebsstätte versetzt oder Ihre Stelle wird verlegt.
  • Standortwechsel: Da Ihr Arbeitgeber den Standort wechselt, müssen Sie Ihren Wohnsitz verlegen.
  • Beendigung einer doppelten Haushaltsführung: Um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden, ziehen Sie Ihren Wohnsitz an Ihren Arbeitsort.
  • Verkürzter Arbeitsweg: Aufgrund eines Umzugs verringert sich die Fahrzeit Ihres Arbeitswegs um mindestens eine Stunde täglich.

Zudem gibt es aktuell Überlegungen, Umzugskosten auch dann steuerlich absetzbar zu machen, wenn Sie in eine größere Wohnung ziehen, um von zu Hause arbeiten zu können. Bei Ihrem Arbeitszimmer muss es sich dann allerdings um einen separaten Raum handeln.

Quittungen sammeln bei weiteren Ausgaben

Jedes Jahr erhöht das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschale. Ab dem 1. März 2024 können Sie für Umzüge eine Pauschale von 964 Euro beanspruchen. Dazu kommen 643 Euro für jede weitere Person, die mit Ihnen umzieht, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Dafür brauchen Sie keine Einzelnachweise zu erbringen.

Als Umzugskosten können Sie zum Beispiel den fachgerechten Einbau von Elektrogeräten oder das Umschreiben von Personalausweis und Pkw sowie Trinkgeld und Verpflegung von Umzugshelfern steuerlich absetzen. Ziehen Sie zum ersten Mal aus Ihrem Elternhaus aus, liegt die Pauschale aktuell bei 193 Euro. Bei höheren Aufwendungen müssen Sie für die Anerkennung beim Finanzamt Einzelnachweise erbringen.

Auch Kosten für Nachhilfeunterricht Ihrer Kinder, bedingt durch den Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland, können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen, sofern die Behörde den Umzug als berufsbedingt anerkennt. Hier liegt der Höchstbetrag bei 1.286 Euro.

Nicht als Pauschale, sondern nur mit Nachweis absetzbar, sind Aufwendungen wie Kilometergeld für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten oder Transportkosten.

Es sind nur die Umzugskosten relevant, die Sie selbst tragen, nicht Ihr Arbeitgeber.

Zusätzliche familiäre Gründe

Haben Sie neben den beruflichen auch private Gründe für Ihren Umzug, zum Beispiel die Gründung einer Familie oder eine Scheidung, wirkt sich das nicht negativ auf die Steuerersparnis aus: Sie können Ihre Umzugskosten trotzdem absetzen. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihren Umzug eine Wohnung auflösen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner gemietet haben. In allen Fällen müssen Sie durch den Umzug eine erhebliche Zeitersparnis auf Ihrem Arbeitsweg haben.

Umzug aus privaten Gründen

Bis zu 20.000 Euro Umzugskosten können Sie für einen rein privat begründeten Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Sie erhalten als Höchstbetrag eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent. Ausgenommen sind allerdings die Umzugskostenpauschale sowie die Werbungskosten. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten die durch einen Umzug anfallenden Lohnkosten. Der Handwerkerlohn für die Renovierung sowie Schönheitsreparaturen der alten oder neuen Wohnung gehören ebenfalls dazu. Achten Sie deshalb darauf, dass diese Aufwendungen in den Rechnungen separat aufgeführt sind und zahlen Sie nicht bar, sondern per Überweisung. Nutzen Sie für den Antrag die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" in Ihrer Steuererklärung.

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