28. März 2022
Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?
Der passende Versicherungsschutz für Ihr Hab und Gut
Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Denn unter Umständen ist nicht nur Ihr Eigentum betroffen, sondern auch das Ihres Nachbarn und Vermieters. Sorgen Sie deshalb vor und informieren Sie sich, welche Versicherungen welche Art von Schäden zahlen.
Schäden an Ihrem Eigentum
Welche Versicherung möglicherweise für den Wasserschaden zahlt, hängt vor allem davon ab, wie er entstanden ist und wer ihn zu verantworten hat. Wenn Ihre Spülmaschine oder Waschmaschine undicht wird und das austretende Leitungswasser Schäden am Mobiliar oder anderen beweglichen Gegenständen Ihres Hausrats anrichtet, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung dafür auf. Entscheidend dabei ist, dass der Austritt des Wassers "bestimmungswidrig" war. Das bedeutet, dass das Leitungswasser an einer nicht dafür vorgesehen Stelle ausgetreten ist – zum Beispiel durch einen Defekt oder menschliches Fehlverhalten. Deckt Ihre Versicherung nur Leitungswasserschäden ab, sind Schäden durch Überschwemmungen, Löschwasser oder Regenwasser nicht versichert.
Schäden am Eigentum Ihrer Nachbarn
Wenn der Wasserschaden in Ihrer Mietwohnung auch die Wohnung Ihrer Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, greift der Schutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sollte hingegen ein Wasserschaden in einer Nachbarwohnung Schäden in Ihrer Wohnung oder an Ihren Einrichtungsgegenständen verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung Ihrer Nachbarn dafür auf. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer über die genauen Voraussetzungen, die für eine Kostenabdeckung erfüllt sein müssen.
Wasserschäden an Wohnung und Gebäude
Was passiert, wenn Leitungswasser keine Einrichtungsgegenstände, sondern die Heizungsanlage, Wände oder Treppen beschädigt? In diesen Fällen sollten sich Mieter zunächst mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Dieser meldet den Wasserschaden der Versicherungsgesellschaft, bei der er die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat. Im Regelfall zahlt die Gebäudeversicherung die Kosten für Reparatur oder Instandsetzung fester Installationen oder des Gebäudes.
Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck
Der Schaden am Gebäude kann immens sein, wenn Keller während eines Hochwassers volllaufen. Teuer kann es auch werden, wenn sich Wasser aufgrund verstopfter Dachrinnen oder eines Rückstaus in der Kanalisation den Weg ins Haus bahnt und Sie nicht versichert sind. Eine Gebäudeversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen ab, die aufgrund von Hochwasser, Sturzfluten, Starkregen oder Schneedruck entstehen. Vorausgesetzt, Elementarschäden sind mitversichert. Falls Ihr Mobiliar oder andere bewegliche Gegenstände Ihres Hausrats einen Wasserschaden erlitten haben oder zerstört wurden, hilft die Hausratversicherung. Allerdings nur, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung hinzugebucht haben. Deshalb ist es ratsam, zu überprüfen, in welchen Fällen Ihr Versicherungsschutz greift.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Bei einem Wasserschaden sollten Sie die Schäden sowie die betroffenen Räume fotografieren. Bewahren Sie die vom Wasser feuchten Gegenstände nach Möglichkeit auf. So kann die Versicherung den Schadensfall leichter abwickeln und Ihnen verlorengegangene Werte ersetzen. Wenn Ihr Zuhause so durchnässt ist, dass Sie nicht mehr darin wohnen können, übernimmt die Versicherung im Regelfall die Hotelkosten. Häufig schaltet sie zudem einen Sachverständigen ein, der den Wasserschaden begutachtet. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank steht Ihnen bei Fragen zu Versicherungen zur Seite.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank oder Ihren Versicherer nicht ersetzen.