Zahlungstermine Rundfunkbeiträge

Darauf sollten Sie beim Rundfunkbeitrag achten

13. Februar 2023

Wann muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden? Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lassen sich auf unterschiedliche Zahlungsrhythmen aufteilen. Welche Zahlungstermine für Rundfunkbeiträge der Beitragsservice anbietet, erfahren Sie hier.

Abbuchungs- und Zahlungstermine des Rundfundbeitrags

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Er ist gesetzlich geregelt und wird in der Mitte von drei Monaten (also insgesamt 55,08 Euro) vom Konto abgebucht oder selbst überwiesen. Der Rundfunkbeitrag kann aber auch vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate, halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate oder jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate überwiesen oder abgebucht werden.

Beitragspflicht, Zahlungsaufforderung und der Festsetzungsbescheid

Für jede Wohnung besteht eine Beitragspflicht. Unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben, genügt es, wenn nur eine Person sich anmeldet und die Rundfunkgebühren zahlt. Personen, die eine Zweitwohnung besitzen und nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, haben die Möglichkeit einer Befreiung. Wer kein SEPA-Lastschriftverfahren nutzt, bekommt vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung über Höhe und Fälligkeitsdatum des Rundfunkbeitrags.

Durch die gesetzliche Beitragspflicht ist der Beitragsservice nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung bei versäumten Zahlungsfristen zu verschicken. Stattdessen wird bei Zahlungsrückständen ein Festsetzungsbescheid verschickt, der die geschuldeten Rundfunkbeiträge sowie die Säumniszuschläge festsetzt. Dieser dient als Grundlage für eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde.

Rundfundbeitrag: Änderungen ab Januar 2023

Eine wichtige Änderung zum 1. Januar 2023 betrifft alle Beitragszahler aus Norddeutschland. Denn seit dem Jahreswechsel haben sich die Bankverbindungen des NDR (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), des RBB (Berlin, Brandenburg) und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten geändert.

  Kontoverbindung ab 01.01.2023
NDR Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
RBB Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
Gemeinsames Konto aller
Landesrundfunkanstalten
Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Beitragszahler finanzieren mit dem Rundfunkbeitrag die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese produzieren ein breit angelegtes Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie Videotext- und Online-Angebote. Bis Ende 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für den Einzug des Rundfunkbeitrags zuständig. Seit Anfang 2013 übernahm diese Aufgabe der Beitragsservice.

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