Zollfreigrenzen und Reisefreimengen

Auf diese Vorgaben müssen Reisende achten

29. Juni 2022

Nicht jedes Urlaubssouvenir können Sie problemlos mit nach Deutschland nehmen. Einige Reisemitbringsel unterliegen Genehmigungspflichten oder Einfuhrverboten. Informieren  Sie sich deshalb am besten vor Antritt Ihrer Reise über Zollfreigrenzen und Reisefreimengen, die bei der Ein- und Ausreise gelten.

Reisen innerhalb der EU

Dank des europäischen Freizügigkeitsgesetzes können sich EU-Bürger uneingeschränkt innerhalb der Europäischen Union bewegen. Dabei dürfen sie im Normalfall Waren und Souvenirs aus anderen EU-Mitgliedsstaaten abgabenfrei nach Deutschland einführen. Das gilt aber nur, wenn die Mitbringsel gewisse Freimengen nicht übersteigen und für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Für Genussmittel wie Tabakwaren oder Alkohol gibt es definierte Reisefreigrenzen – zum Beispiel 800 Stück bei Zigaretten, 400 Stück bei Zigarillos sowie 10 Liter Spirituosen und 110 Liter Bier. Einige Waren unterliegen allerdings Verboten beziehungsweise Genehmigungs- oder Meldepflichten. Dies gilt unter anderem für Arznei- und Betäubungsmittel, Feuerwerkskörper, Kulturgüter sowie Waffen und Munition. Geldmittel mit einem Gesamtwert ab 10.000 Euro sind ebenfalls anzeigepflichtig. Dazu zählen Banknoten und Münzen, Sparbriefe und -bücher, Aktien, elektronisches Geld sowie Edelmetalle und -steine.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land (beispielsweise die Schweiz) durchqueren, beachten  Sie bitte, dass in diesem Land gegebenenfalls geringere bzw. abweichende Freimengen und Regelungen gelten könnten.

Einreise in Nicht-EU-Staaten

Für die Einreise in Nicht-EU-Länder gelten ähnliche Verbote, Melde- und Genehmigungspflichten in Bezug auf die Reisefreimengen wie innerhalb der EU. So müssen Sie beispielsweise Geldmittel über 10.000 US-Dollar – beziehungsweise den entsprechenden Wert in einer anderen Währung – bei der Einreise in die USA schriftlich bei der dortigen Zollverwaltung anmelden. Außerdem kommen für Nicht-EU-Staaten weitere Einschränkungen hinzu, die zum Beispiel für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten oder Rohdiamanten gelten. Informieren Sie sich daher vor Ihrem Urlaub über die landesspezifischen Einschränkungen, damit Sie nicht unwissend verbotene Waren einführen.

Einreise nach Deutschland

Beachten Sie bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland die Zollfreigrenzen, wenn Sie Waren nach Deutschland einführen. Diese gelten jedoch nur, wenn Sie die betreffenden Güter bei sich führen. Geben Sie Ihr Gepäck hingegen bei der Post, einem Kurierdienst oder als Fracht auf und lassen es somit vorausschicken oder nachsenden, gilt es nicht als mitgeführt. Überschreiten Ihre Mitbringsel bestimmte Mengen- und Wertgrenzen, müssen Sie dies bei der Zollstelle mündlich anmelden. Sie dürfen dann die Waren einführen, nachdem Sie eine Einfuhrabgabe entrichtet haben. Diese setzt sich zusammen aus der Zollgebühr, der Einfuhrumsatzsteuer und den Verbrauchsteuern wie der Energie-, Tabak- oder Alkoholsteuer.

Zollfreigrenzen bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern

Für Souvenirs und andere Waren gelten folgende Zollbestimmungen:

  • Bei Auto- oder Bahnreisen ist das Mitführen von Waren im Wert von insgesamt maximal 300 Euro zulässig.
  • Bei Flug- oder Seereisen darf der Warenwert nicht mehr als 430 Euro betragen.
  • Reisende unter 15 Jahren können Souvenirs im Wert von insgesamt 175 Euro zollfrei einführen.

Tipp: Wenn Sie Gegenstände mit einem hohen Sachwert wie Digitalkameras oder Tablets von zu Hause mit an den Urlaubsort nehmen, sollten Sie die Kaufbelege mit sich führen. So verhindern Sie, dass Sie die Ware bei der Rückkehr nach Deutschland verzollen müssen.

Für Tabakwaren, Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe gelten folgende Einfuhrbestimmungen und Freigrenzen:

  • Reisende im Alter von mindestens 17 Jahren dürfen eine Höchstmenge von 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak nach Deutschland einführen. Sogenannte Tabaksticks werden wie herkömmliche Zigaretten behandelt. Liquids hingegen werden wie Souvenirs und andere Waren behandelt, auch wenn sie Nikotin enthalten. Somit gelten für sie die oben genannten Wertgrenzen.
  • Außerdem dürfen Reisende im Alter von mindestens 17 Jahren einen Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent und vier Liter nicht schäumende Weine sowie 16 Liter Bier einführen. Statt des einen Liters mit über 22 Volumenprozent ist es ebenfalls zulässig, zwei Liter mit einem Alkoholgehalt von unter 22 Volumenprozent einzuführen.
  • Arzneimittel dürfen Reisende nur in einer Menge einführen, die dem persönlichen Bedarf entspricht.
  • Für jedes Motorfahrzeug dürfen neben dem Kraftstoff im Haupttank zusätzlich bis zu zehn Liter zollfrei eingeführt werden.


Sonderregelungen innerhalb der EU

Einige Gebiete innerhalb der EU sind nicht Teil des EU-Zollgebiets, auch wenn Sie zum Staatsgebiet eines EU-Lands gehören. Dazu zählen zum Beispiel die Färöer-Inseln, Grönland, Gibraltar oder französische Süd- und Antarktisgebiete. Bei der Einreise nach Deutschland gelten dann dieselben Bestimmungen wie für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Einen weiteren Sonderfall bilden Regionen, die zwar zum Zollgebiet der EU gehören, nicht aber zum Steuergebiet für Verbraucher- und Mehrwertsteuern. So gelten zum Beispiel für die britischen Kanalinseln, die Kanarischen Inseln oder die Überseedepartements Frankreichs dieselben Zollbestimmungen wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Detaillierte Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.