Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen

Mehr Rendite durch gesetzlich festgelegten Zuschuss

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben ein Recht auf eine Betriebsrente. Insbesondere durch das Betriebsrentengesetz steigt die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Was bedeutet das? In welchen Fällen lohnt sich eine Betriebsrente?

So funktioniert die Betriebsrente

Das Rentenniveau sinkt, wodurch die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Es entsteht eine Renten- bzw. Versorgungslücke, deren voraussichtliche Höhe sich individuell berechnen lässt. Um Ihre Versorgungslücke zu schließen, können Sie sich unter anderem zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und einer Betriebsrente entscheiden. Dabei gibt es zwei Arten der betrieblichen Altersvorsorge: Im ersten Fall finanziert der Arbeitgeber die Einzahlungen für Ihre Betriebsrente allein. Im zweiten Fall verlangen Sie als Arbeitnehmer, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in die Betriebsrente einzahlt, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Laut Betriebsrentengesetz, dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG), ist Ihr Betrieb verpflichtet, Ihnen einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an.

Leistungen der Betriebsrente

Für die Betriebsrente gilt eine sogenannte Unverfallbarkeit der Anwartschaft. Das bedeutet, dass Sie auch dann ein Recht auf die Leistungen Ihrer Betriebsrente haben, wenn Sie das Unternehmen verlassen. Eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung ist vom ersten Tag an unverfallbar. Erteilt hingegen Ihr Arbeitgeber seine Zusage, die Betriebsrente allein zu finanzieren – zum Beispiel per Direktzusage oder Unterstützungskasse – ist die Unverfallbarkeit an eine Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren sowie an ein Alter von mindestens 21 Jahren gebunden. Neben der lebenslangen Rentenzahlung gehören die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen sowie die Invaliditätsversorgung zu den Leistungen der Betriebsrente. Die Hinterbliebenenversorgung garantiert bei Tod des Versicherten den Ehe- oder den Lebenspartnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie den Kindern Beitragsauszahlungen. Die Invaliditätsversorgung ermöglicht Ihnen im entsprechenden Fall eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Durchführungswege der Betriebsrente

Für die Betriebsrente gibt es verschiedene Durchführungswege. Der Arbeitgeber kann frei wählen, welchen er für künftige Betriebsrentner nimmt. Bei der Pensionszusage bzw. Direktzusage regelt der Arbeitgeber die Einzahlungen allein. Alternativ kann er in eine Unterstützungskasse zahlen. Das sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die Betriebsrente.

Liegt die Entscheidung hingegen beim Arbeitnehmer, kann er seine Beiträge und die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Beispiel in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen, bei denen  externe Träger involviert sind. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für Sie ab, was Ihnen den Vorteil bietet, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu integrieren. Die Beiträge können aber auch in traditionelle Pensionskassen oder einem Pensionsfonds eingezahlt werden. Bei einer Entgeltumwandlung per Pensionskasse profitieren Sie von Steuervorteilen und geringen Sozialabgaben. Pensionsfonds bieten im Vergleich zu Pensionskassen höhere Renditechancen, sind dafür aber auch höheren Renditeschwankungen unterworfen. Ganz gleich, welchen Durchführungsweg Ihr Arbeitgeber wählt: Zum Laufzeitende erhalten Sie das Geld entweder als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

Steuern und Sozialabgaben bei der Betriebsrente

Bei der Entgeltumwandlung sind die vom Bruttogehalt gezahlten Beiträge zur Altersversorgung bis zu einer bestimmten Höhe frei von Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Obergrenze liegt bei vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Zudem müssen Arbeitgeber und künftige Betriebsrentner die Sparbeiträge nicht versteuern. Der Freibetrag dafür liegt bei acht Prozent. Das bedeutet: Für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließen, fallen in Westdeutschland bis zu einer Höhe von monatlich 282 Euro und in Ostdeutschland bis zu einer Höhe von monatlich 270 Euro keine Sozialabgaben an. In den alten Bundesländern bleiben monatlich bis zu 564 Euro steuerfrei; in den neuen Bundesländern sind es bis zu 540 Euro.

Lassen Sie sich zum Thema Betriebsrente bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.