In Deutschland gibt es zwei Systeme zur gesundheitlichen Absicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Worin sich die beiden Versicherungsformen unterscheiden und welche dieser Formen auf Dauer besser ist, erfahren Sie hier.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Umfassend versichern: Überblick über GKV und PKV
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein System der gesundheitlichen Absicherung, in dem alle Versicherten den gleichen Versicherungsschutz genießen – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Einzahlsumme. Als Versicherter zahlen Sie einen monatlichen Beitrag, der abhängig von Ihrem Einkommen ist. Im Krankheitsfall kommt die Mitgliedergemeinschaft für die Kosten auf. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben medizinisch notwendigen Leistungen. Der Leistungsumfang für gesetzlich Versicherte ist im fünften Sozialgesetzbuch, kurz SGB V, geregelt. Laut Gesetzgeber haben sie zum Beispiel Anspruch auf Leistungen, die der Vermeidung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten dienen. Ehepartner sowie Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit einem Einkommen von maximal 450 Euro im Monat sind bei der GKV im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die gesetzliche Krankenversicherung im Überblick:
- Jeder, der die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet, kann in der GKV versichert sein.
- Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent zzgl. Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
- Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent, beispielsweise für Versicherte, die Altersrente beziehen und nebenbei arbeiten.
- Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
- Studenten, Selbstständige sowie freiwillig Versicherte zahlen einen für ihre Gruppe festgelegten Mindestbeitrag.
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung funktioniert nach dem Individualsystem. Dabei zahlen Privatversicherte einen individuellen Beitrag, der zum Beispiel von Alter, Gesundheitszustand und individuell gewähltem Versicherungsschutz abhängt. Familienangehörige werden nicht mitversichert, sondern müssen einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag abschließen. Die private Krankenversicherung umfasst ein umfangreiches Leistungsangebot: von der soliden Grundversorgung bis hin zur internationalen Absicherung. Im Gegensatz zur GKV bietet die PKV Versicherten Behandlungen durch Spezialisten und mit den neuesten medizinischen Techniken sowie kurzfristigere Arzttermine.
Eine private Krankenvollversicherung ist beispielsweise für Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen oder für Selbstständige eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation abgestimmt.
Fakten über die private Krankenversicherung:
- Sie ist nur für Beamte und Selbstständige sowie Angestellte, die ein jährliches Brutto-Einkommen von über 69.300 Euro haben, abschließbar.
- Private Krankenversicherungsgesellschaften können sich ihre Versicherten selbst auswählen und auch Versicherungsanträge ablehnen.
- Leistungen sind abhängig vom Tarif, den sich der Versicherte ausgesucht hat.
Leistungsunterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenkasse |
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Ambulant | Arztwahl | • freie Arztwahl (bei Ärzten mit Kassenzulassung) | • freie Arztwahl |
Arzneimittel |
• mit Zuzahlung (für verschreibungspflichtige Arzneimittel) • keine Kostenerstattung bei rezeptfreien Arzneimitteln |
• in der Regel vollständige Kostenerstattung |
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Heilpraktiker/Psychotherapie | • keine Leistungen durch Heilpraktiker • Kostenübernahme für Psychotherapie (bei Kassenzulassung des Therapeuten) |
• Heilpraktikerleistungen mitversichert • Kostenübernahme für Psychotherapie hängt vom Tarif ab |
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Hilfsmittel wie Prothesen | • Kostenübernahme (mit Zuzahlung) |
• eingeschränkte Kostenübernahme | |
Brillen | • Erstattung nur bei sehr schwerer Seebeeinträchtigung |
• Erstattung, falls die Brille medizinisch notwendig ist | |
Stationär | Krankenhauswahl | • Einweisung in das nächstgelegene freie Krankenhaus | • Freie Krankenhauswahl, je nach Tarif auch Privatklinik möglich |
Arztbehandlung | • Behandlung durch den diensthabenden Arzt |
• Chefarztbehandlung | |
Zimmerwahl | • Mehrbettzimmer | • Einzel- oder Zweibettzimmer | |
Zuzahlung | • 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage im Jahr |
• keine | |
Dental | Behandlung | • vollständige Kostenübernahme der Grundversorgung sowie Zuschuss zu teureren Behandlungen | • Kostenübernahme für alle Behandlungen |
Zahnersatz | • Zuschuss von 60 Prozent auf Grundversorgung, für restliche Kosten keine Übernahme | • Kostenübernahme für Grundversorgung, weitere Kosten werden je nach Tarif übernommen | |
Verdienstausfall | Krankengeld | • ab der 7. Krankheitswoche werden nur 70 % des Bruttoarbeitslohnes ausgezahlt • Zahlungen enden nach der 72. Woche |
• Auszahlung des vollen Nettogehalts, ohne zeitliche Begrenzungen |
Mutterschutz | • max. 13 EUR pro Tag, Arbeitgeber zahlt den Rest bis zum Nettogehalt |
• max. 210 EUR vom Bundesversicherungsamt | |
Elternzeit | • beitragsfrei |
• keine Beitragsfreiheit | |
Auslandskrankenschutz | Versicherungsschutz | • in EU-Ländern und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht • kein Rücktransport |
• abhängig vom Tarif europaweit uneingeschränkter Krankenschutz, für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte auch weltweit • mit Rücktransport |
Pflege | Absicherung | • Pflicht zur Pflegeversicherung • Beitrag richtet sich nach dem Verdienst • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert |
• Pflicht zur Pflegeversicherung • Beitrag ist einkommensunabhängig für alle gleich • Nicht erwerbstätige Kinder sind beitragsfrei mitversichert, vorausgesetzt, ein Elternteil zahlt Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung |
Sachleistungs- und Kostenerstattungsprinzip
Das Sachleistungsprinzip und das Kostenerstattungsprinzip stellen zwei verschiedene Abrechnungsmethoden dar. Das Sachleistungsprinzip findet Anwendung in der GKV. Hier erhalten gesetzlich Versicherte Gesundheitsleistungen direkt und bargeldlos. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen direkt von den Leistungserbringern wie Ärzten oder Krankenhäusern. Versicherte müssen sich nicht um die Abrechnung der Leistungen kümmern, sondern lediglich ihre Versicherungskarte vorlegen.
Das Kostenerstattungsprinzip hingegen findet in der PKV Anwendung. Privatversicherte begleichen die Kosten für Gesundheitsleistungen zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. In Abhängigkeit von den Versicherungsbedingungen erstattet die PKV den ganzen Betrag oder einen Teilbetrag. Auch gesetzlich Versicherte können sich für die Kostenerstattung entscheiden. In diesem Fall bindet sich der Versicherte für mindestens zwölf Monate an dieses Prinzip.
Berechnungsbeispiel: Beitragsberechnung für GKV und PKV
GKV-Berechnungsbeispiel
Bruttoeinkommen: 4.000 Euro pro Monat
Beitragssatz der GKV: 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkasse: 1,7 Prozent
Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent
Arbeitnehmeranteil: 7,3 Prozent
Berechnung:
Allgemeiner GKV-Beitrag: 4.000 Euro x 14,6 Prozent = 584 Euro
Zusatzbeitrag: 4.000 Euro x 1,7 Prozent = 68 Euro
Gesamtbeitrag zur GKV: 584 Euro + 68 Euro = 652 Euro pro Monat
Arbeitgeberanteil: 4.000 Euro x 7,3 Prozent = 292 Euro
Arbeitnehmeranteil: 652 Euro – 292 Euro = 360 Euro
Ergebnis: Der monatliche Beitrag des Arbeitnehmers zur GKV beträgt 360 Euro.
PKV-Berechnungsbeispiel
Alter des Versicherten: 32 Jahre
Gesundheitszustand: keine Vorerkrankungen
Gewählter Tarif: Basisabsicherung mit Selbstbeteiligung
Berechnung:
Da die Beitragszahlungen in der PKV nicht vom Einkommen abhängen, sondern von der Wahl der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif sowie individuellen Risikofaktoren wie Alter oder Gesundheitszustand, variiert der Beitrag für Versicherte hier stark. Ein 32-jähriger Versicherter zahlt pro Jahr beispielsweise einen monatlichen Beitrag von etwa 400 Euro für eine Basisabsicherung, inklusive Selbstbeteiligung von 300 Euro. Ein Topschutztarif beginnt bei etwa 600 Euro, inklusive 500 Euro Selbstbehalt.
Beitragssatzstabilität und Anpassungen
Die Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht sich darauf, die Beitragssätze für die Versicherten über einen möglichst langen Zeitraum konstant zu halten, um eine finanzielle Planbarkeit für die Mitglieder zu gewährleisten und die Kosten im Gesundheitssystem kontrollierbar zu machen. Auch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen durch die Beitragssatzstabilität nicht schneller steigen als ihre beitragsbedingten Einnahmen. Diese Ziele sind allerdings angesichts steigender Gesundheitsausgaben, demographischer Veränderungen und des medizinisch-technischen Fortschritts herausfordernd geworden.
Wechsel zwischen GKV und PKV
Von GKV zu PKV |
Von PKV zu GKV |
• Freiwillig Versicherte der GKV können jederzeit in die PKV wechseln. • Für Pflichtversicherte, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2024 liegt diese bei 69.300 Euro), endet automatisch die Versicherungspflicht in der GKV und ein Wechsel zur PKV wird möglich. • Zum Ende der Versicherungspflicht ist es möglich, zwischen einer PKV oder der freiwilligen GKV zu wählen. |
• In der Regel ist ein Wechsel von PKV zu GKV nicht möglich. • Ausnahme besteht bei stark veränderten Lebensverhältnissen, wodurch es möglich ist, in eine beliebige GKV zu wechseln. • Personen über 55, die in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert und oft versicherungsfrei, versicherungsbefreit oder selbstständig waren, haben keine Rückkehrmöglichkeit zur GKV. |
Fragen und Antworten zur GKV und PKV
In der Theorie ist dies möglich. Versicherte müssen in diesem Fall monatlich für beide Versicherungen Beiträge zahlen. Allerdings kann im Falle eines Leistungsanspruchs lediglich eine der Versicherungen Leistungen erbringen. Die Entscheidung, welche Versicherung in Anspruch genommen wird, liegt bei jeder Behandlung beim Versicherten.
Nein. Familienangehörige müssen einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag abschließen. Anders ist es bei der privaten Pflegeversicherung. Zahlt mindestens ein Elternteil Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sind nicht-erwerbstätige Kinder beitragsfrei mitversichert.
Da sich die Beiträge in der PKV nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den ausgewählten Leistungen der Versicherer richten, steigen oft die Beiträge im Alter. Während junge, gesunde Versicherer oft geringere Beiträge zahlen, steigen die Beiträge in der Rentenphase sprunghaft an.