Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Überschuss beziehungsweise wie groß Ihre Versorgungslücke nach Renteneintritt ist? Mit dem Rentenrechner können Sie dies berechnen. So erfahren Sie, ob die gesetzliche Altersrente für Ihren Lebensunterhalt reicht oder eine Versorgungslücke besteht. Diese Lücke können Sie zum Beispiel durch eine private Altersvorsorge schließen.
Rentenrechner
So viel bleibt Ihnen von Ihrer Rente
Rentenrechner: Versorgungslücke oder Überschuss berechnen
Wie funktioniert der Rechner?
Im Rentenrechner machen Sie Angaben zu Ihrem Geburtsjahr, Ihrem Renteneintrittsalter und dazu, ob Sie in einem alten oder neuen Bundesland wohnen. Dann können Sie anhand der Skala oder per Eingabe Ihre Wunschrente sowie Ihr Bruttoeinkommen des Vorjahres einstellen. Mit dem Rechner können Sie ermitteln, ob Sie im Ruhestand unter anderem aufgrund der Rentenhöhe mit einem Überschuss oder einer Versorgungslücke rechnen müssen und wie hoch diese/r voraussichtlich ausfällt.
Hinweis: Der Rechner erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung nicht ersetzen.
Die Rentenformel und die Rentenwerte
Das reguläre Renteneintrittsalter wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab 2029 erhalten Rentner ihre gesetzliche Altersrente ohne Abzüge in der Regel mit Beginn des 67. Lebensjahres. Eine Voraussetzung für die Regelaltersrente ist, dass Sie während Ihres Berufslebens mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Höhe des Rentenanspruchs ergibt sich aus verschiedenen Rentenwerten: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe. Einer der wichtigsten Rentenwerte sind die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Die Entgeltpunkte werden von der Bundesanstalt für Arbeit vergeben. Die Anzahl der Rentenpunkte richtet sich nach Ihrem Gehalt, das im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten steht – differenziert zwischen Ost und West. Entspricht das Gehalt exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist dies einen Rentenpunkt wert. Faktoren wie zukünftige Rentenanpassungen und Inflationsraten fließen in die Berechnung mit ein.
Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Abschläge bekommen Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie zum Beispiel nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abschläge beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Bei dem Rentenartfaktor kommt es auf die Rentenart an:
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0,
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5,
- Vollwaisenrenten 0,2 und
- Halbwaisenrenten 0,1.
- Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.
Beispielrechnung der Rentenformel:
Durchschnittsentgelt (Stand 2022) | 38.901 Euro jährlich |
Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung | 45 Jahre |
Erreichte Entgeltpunkte | 45 |
Aktueller Rentenwert (Stand 2022) | 36,02 Euro |
Monatliche zu erwartende Rente | 1620,90 Euro |
In unserer vereinfachten Beispielrechnung gibt es keinen Zugangsfaktor und bei der Rentenart handelt es sich um die Rente wegen Alters. In manchen Fällen jedoch müssen bei der endgültigen Berechnung noch der Zugangsfaktor sowie Abweichungen je nach Rentenart beachtet werden.
Rentenauskunft prüfen
Sollten Sie früher in den Ruhestand gehen, erhalten Sie in der Regel nicht die volle Rentenhöhe, sondern müssen mit Abschlägen rechnen. Diese liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen. Aufgrund des demografischen Wandels und des sinkenden Rentenniveaus reicht die gesetzliche Altersrente häufig nicht aus, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Deshalb sollten Sie frühzeitig Ihre Rente planen. Prüfen Sie zusätzlich Ihre Rentenauskunft. So erhalten Sie einen Einblick in Ihre Rentenansprüche. Ihre Renteninformation erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.
Sichern Sie sich mit einer privaten Altersvorsorge ab
Um einer Rentenlücke im Alter vorzubeugen, ist es wichtig, vorzusorgen und eine private Altersvorsorge abzuschließen. Sie haben zum Beispiel einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Diese basiert auf einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass die Zusatzrente aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers finanziert wird. So sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Sie zahlen nur Steuern und Abgaben auf das Einkommen, das nach Abzug der Beiträge übrig bleibt.
Mit der privaten Rentenversicherung bauen Sie sich schon heute eine lebenslange Zusatzrente auf. So wissen Versicherte bereits bei der Einzahlung, wie hoch Ihre spätere zusätzliche Rente ausfällt. Den Rentenbeginn legen Sie flexibel fest.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, bei der Sie von Steuervorteilen und Zulagen profitieren können. Den Sparbeitrag und die staatlichen Zulagen können Sie bei der Riester-Rente steuerlich geltend machen. Die Aufwendungen werden dabei in der Steuererklärung als zusätzliche Sonderausgaben angegeben. Auf diese Weise können Steuern gespart werden. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank unterstützt Sie gerne beim Aufbau einer individuellen Altersvorsorge.