4. Dezember 2023
Als Unternehmen Spenden steuerlich absetzen
Gemeinnützige Organisationen unterstützen und Steuern sparen
Mit Geldspenden, Sachspenden oder Lebensmittelspenden übernehmen Firmen gesellschaftliche Verantwortung und zeigen soziales Engagement. Doch es rechnet sich auch für sie. Denn Unternehmen können Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Welche Bedingungen sie dafür erfüllen müssen und wofür eine Spendenbescheinigung wichtig ist, erfahren Sie hier.
Uneigennützige Spenden senken die Steuerlast
Nicht jede Unternehmensspende ist steuerlich absetzbar. Laut Einkommenssteuergesetz (EStG) gelten in Verbindung mit der Abgabenordnung (AO) dabei bestimmte Vorgaben:
- Die Organisation des Spendenempfängers muss gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
- Nur uneigennützige und freiwillige Spenden ohne Gegenleistung mindern die Steuerlast. Darunter fällt also kein Sponsoring.
- Der Spender darf in keiner wirtschaftlichen Beziehung zum Spendenempfänger stehen.
- Die Spende muss freigiebig sein. Wurde die Spendenzahlung also aufgrund einer behördlichen Anordnung, beispielsweise durch ein Gericht angeordnet, darf das Unternehmen sie nicht steuerlich geltend machen.
Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Sonderausgaben
Je nach Rechtsform behandelt das Finanzamt Spenden unterschiedlich. Für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG sind Spenden Betriebsausgaben. Die Beträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn der Einkünfte. Daher können Sie Spenden aus Betriebsmitteln in der Gewerbesteuererklärung geltend machen. So sinken der Gewerbeertrag und infolgedessen auch die fällige Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie einer OHG oder GbR gelten diese Zuwendungen in der Regel als private Ausgaben des Unternehmers oder Gesellschafters. Sie dürfen nicht vom Gewinn abgezogen werden, sondern gehören als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung. Auch Mitgliedsbeiträge, die dem Sport oder kulturellen Betätigungen dienen, sind vom Spendenabzug ausgeschlossen.
Höhe der abzugsfähigen Steuern gedeckelt
Ihr Unternehmen darf Spenden nicht in beliebiger Höhe steuerlich absetzen. Zulässig sind pro Jahr höchstens 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Alternativ gilt die Grenze von vier Promille des Jahresumsatzes zuzüglich der Löhne und Gehälter. Überschreitet die Spendensumme die Deckelung, können Sie den Restbetrag aber als sogenannten Spendenvortrag im Folgejahr von der Steuer absetzen.
Spendenbescheinigung
Damit das Finanzamt die Spende akzeptiert, ist ein Nachweis erforderlich. Für Spenden bis 300 Euro genügt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug Ihrer Bank als Spendennachweis, auch Zuwendungsbestätigung genannt. Bei einer Höhe von über 300 Euro genügt dieser vereinfachte Spendennachweis nicht mehr und Sie müssen eine amtlich anerkannte Spendenquittung vorlegen. Eine solche Bescheinigung enthält den Namen des Spenders und des Spendenempfängers sowie die Höhe der Zahlung. Außerdem muss die Spendenorganisation darin nachweisen, dass sie gemeinnützig beziehungsweise vom Staat begünstigt ist. Bei Sachspenden darf der geschätzte Marktwert der Ware im Spendenbeleg nicht fehlen. Da das Finanzamt diese Schätzung nachprüfen können möchte, sollten Sie auch den Neupreis, das Alter und den Zustand der Sachspende angeben.
Ausnahme in Katastrophenfällen
Falls Sie für die Flutopfer am Rhein oder dessen Nebenflüssen oder für Betroffene anderer Naturkatastrophen spenden wollen, genügt der einfache Spendennachweis auch bei Beträgen von über 300 Euro. Allerdings müssen Sie das Geld innerhalb eines vom Finanzamt festgelegten Zeitraums auf ein für die entsprechende Katastrophe eingerichtetes Sonderkonto einzahlen.
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