19. Oktober 2020
Flexibilisierung der Kurzarbeit
So beantragen Sie Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona-Krise
Kurz und knapp Was Sie jetzt wissen müssen
Informationen und Antworten zur Flexibilisierung von Kurzarbeit erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, hat der Bund ein Maßnahmenpaket geschnürt. Ein Teil dieser Hilfsmaßnahmen ist die Flexibilisierung der Kurzarbeit: Dies vereinfacht für Sie den Antrag auf Kurzarbeitergeld, um Ihre Mitarbeiter vor einer Kündigung zu bewahren.
Kurzarbeit in Unternehmen
In vielen Betrieben kommt es aufgrund des Coronavirus zu erheblichen Arbeitsausfällen. Dies führt zum Beispiel zur vorrübergehenden Verringerung der Arbeitszeiten einiger oder aller Beschäftigter. Arbeitnehmer treten dann in die sogenannte Kurzarbeit, die dazu beitragen soll, die Liquidität Ihres Unternehmens zu schützen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Flexibilisierung der Kurzarbeit beschlossen. Diese sollen bis Ende 2021 gelten.
Vereinfachte Voraussetzungen und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Die Voraussetzungen für den Antrag auf Kurzarbeitergeld wurden vereinfacht. Zudem hat der Koalitionsausschuss im April eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Welche Voraussetzungen gelten und wie Sie einen Antrag stellen können, erfahren Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei der Bundesagentur für Arbeit. Informationen zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes finden Sie zudem beim Bundesfinanzministerium.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.