Schließfach

Wertgegenstände sicher aufbewahren

Manche Dinge im Leben lassen sich nicht ersetzen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und bewahren Sie Ihre Wertsachen in einem Schließfach bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort auf.

Ihre Vorteile mit einem Schließfach

  • Höchste Sicherheit für Ihre Wertsachen, Erbstücke und Dokumente
  • Günstige Aufbewahrung und individuelle Mietdauer
  • Einfache Einrichtung und Nutzung
  • Immer in Ihrer Nähe
  • Profitieren Sie als Kunde vom Service einer Bank, die genossenschaftlichen Werten verpflichtet ist.

Schließfach: Sicherheit und Diskretion

Ob unersetzbare Erbstücke, unbezahlbare Erinnerungsstücke oder wichtige Dokumente – in einem Schließfach können Sie Ihre persönlichen Wertgegenstände sicher aufbewahren. Vor allem in der Urlaubssaison sind diese vor Diebstahl geschützt. Das Schließfach ist eine günstige und sichere Alternative zum Haustresor und zudem diskret. Nur Sie wissen, was sich darin befindet und haben als Schließfachmieter den alleinigen Zugriff. Die Schließfächer bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank stehen Ihnen in unterschiedlichen Abmessungen zur Verfügung. Sie können die Größe und die Mietdauer auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Einrichten ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis, den Sie bei der Schließfachöffnung vorzeigen, und hinterlegen eine Unterschriftenprobe. Diese Sicherheitsstandards gelten auch für weitere Personen, die ebenfalls zugriffsberechtigt sein sollen.

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Das Schließfach bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank bietet Ihnen höchste Sicherheit für Ihre Wertsachen.

Fragen und Antworten zum Schließfach

Wer weiß über den Inhalt meines Schließfaches Bescheid?

Der Inhalt des Schließfaches ist Privatsache, nur der Kunde kennt ihn. Die Nutzung ist nicht nur sicher, sondern auch diskret. Selbst die Bankmitarbeiter haben keine Kenntnis darüber, was sich in Ihrem Schließfach befindet.

Was passiert bei einem Todesfall mit dem Schließfach?

Sollten die Erben nicht im Besitz einer Vollmacht sein und keinen Zugang zum Schließfach haben, erfolgt die Öffnung unter notarieller Aufsicht.

Darf mein Schließfach auch ohne meine Einwilligung geöffnet werden?

Das Schließfach darf nur auf richterlichen Beschluss oder in besonderen Fällen durch behördliche Anordnung gegen Ihren Willen geöffnet werden.

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