Wohngeld

Finanzieller Zuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen

Die erste eigene Wohnung kann ganz schön ins Geld gehen: Studenten, Azubis oder Geringverdiener haben die Möglichkeit, Wohngeld als Mietkostenzuschuss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten für Wohngeld?

Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, hängt von der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung sowie vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder ab. Viele Bundesländer bieten im Internet unverbindliche Wohngeldrechner an. Mit denen können Sie schon vor der Antragstellung prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wer BAföG, Bürgergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, erhält keinen zusätzlichen Zuschuss.

So stellen Sie einen Wohngeldantrag

Den Antrag müssen Sie nicht persönlich auf dem Amt stellen. Sie können ihn auch per Post oder E-Mail an die zuständige Wohngeldstelle schicken. Im Internet oder bei der Wohngeldstelle in Ihrer Nähe finden Sie Vordrucke für den Wohngeldantrag. Darüber hinaus benötigen Sie noch

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder,
  • eine Kopie des Mietvertrags oder eine Bescheinigung des Vermieters mit der Quadratmeterzahl der Wohnung,
  • Nachweise über die Zahlung der Miete – zum Beispiel Kontoauszüge.

Je nach Fall kann die Behörde weitere Unterlagen anfordern. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, entscheidet die zuständige Verwaltung, wie hoch das Wohngeld ausfällt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Wohngeldantrag.

Höhe und Zeitraum des Wohngeldes

Das Wohngeld dient als Mietzuschuss, wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben. Leben Sie in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus, beantragen Sie einen Lastenzuschuss. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Wohnort und orientiert sich unter anderem am örtlichen Mietspiegel. Das Wohngeld erhalten Sie in der Regel ein Jahr lang. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, Ihr Studentenbudget aber trotzdem nicht für die Miete reicht, lohnt es sich, über einen flexiblen Studienkredit nachzudenken. Der KfW-Kredit unterstützt Studenten im Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium mit monatlich 100 bis 650 Euro für maximal 14 Semester.

Wohnberechtigungsschein

Für Mieter mit geringem Einkommen bietet sich in vielen Fällen auch die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins an. Mit diesem Nachweis können Sie günstige Sozialwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, beziehen. Die Einkommensgrenzen, die für den Wohnberechtigungsschein gelten, variieren je nach Bundesland.

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