Vorsorgevollmacht

Bestimmen, wer sich im Notfall kümmert

Durch Unfälle oder Krankheiten kann sich das Leben ganz unerwartet verändern. Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall von einer Person Ihres Vertrauens geregelt werden.

Für den Ernstfall gerüstet

Wer soll für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Solche Überlegungen fallen oftmals nicht leicht. Im Ernstfall profitieren Sie jedoch davon, wenn Sie sich bereits Gedanken über die Antworten auf diese Fragen gemacht haben. Denn Ihre Angehörigen sind nicht automatisch berechtigt, für Sie zu entscheiden, auch nicht Ihr Ehegatte oder Lebenspartner. Im Zweifel können sie notwendige medizinische Behandlungen nicht einleiten. Erst wenn das Betreuungsgericht einen Betreuer bestimmt hat, ist dies möglich. In der Regel fällt die Wahl auf ein enges Familienmitglied. Allerdings kann bis zur Entscheidung des Gerichts wichtige Zeit verstreichen. Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer anderen Person, Ihre Angelegenheiten in einer Notfallsituation zu regeln. Dieser Stellvertreter kann dann sofort handeln.

Einen Bevollmächtigten bestimmen

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, legen Sie fest, wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen kann. Da der Bevollmächtigte viele Rechte erhält, sollten Sie eine Person wählen, der Sie vertrauen. Sie können eine Generalvollmacht erteilen oder nur für bestimmte Bereiche Vertreter bestimmen. Diese können sich von medizinischen Entscheidungen über Behördenangelegenheiten bis hin zu Vermögensfragen erstrecken. Als Vollmachtgeber entscheiden Sie, welche Befugnisse der Bevollmächtigte erhält. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie es sich vorstellen. Durch Handlungsanweisungen, die Sie im Vorfeld festhalten, weiß Ihr Stellvertreter dann, wie er in Ihrem Sinne entscheidet. In einer Patientenverfügung geben Sie zum Beispiel an, ob Sie Maßnahmen zur Wiederbelebung oder anderen medizinischen Behandlungen zustimmen.

Wann gilt die Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Datum der Unterschrift gültig. Im Ernstfall kann der Bevollmächtigte sofort handeln und muss nicht erst warten, bis das Gericht einen Betreuer bestimmt hat. Gerade in Notfallsituationen ist dies praktisch, da oftmals schneller Handlungsbedarf besteht. Allerdings birgt es auch ein gewisses Risiko. Im Zweifel könnte Ihr Stellvertreter Ihre Angelegenheiten angehen, ohne dass eine Krankheit Ihrerseits vorliegt. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Vollmacht nicht direkt an den Bevollmächtigten auszuhändigen, sondern bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen. Sie können die Vorsorgevollmacht auch in das Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen. So kann sie das Gericht im Ernstfall schnell und unkompliziert abfragen. Alternativ können Sie das Dokument auch einer vertrauenswürdigen dritten Person anvertrauen. Wenn Sie die Vollmacht dann allerdings ändern wollen, müssen Sie die vorherige Vollmacht zurückfordern. Sonst gilt Ihre neue Vollmacht nicht.

Vorsorgevollmacht erstellen

Ihr Stellvertreter muss seine Bevollmächtigung durch die schriftliche Vollmachtsurkunde nachweisen, zum Beispiel wenn er einen Vertrag für Sie kündigen oder ein Darlehen aufnehmen will. Die unterschriebene Vollmacht muss im Original vorliegen. Nicht notwendig ist es, dass ein Notar die Vollmacht beurkundet oder beglaubigt. Dies gilt grundsätzlich auch für Vollmachten für die Aufnahme von Krediten oder für Immobiliengeschäfte. Allerdings muss der Vertreter die Vorsorgevollmacht bei Grundstücksgeschäften dem Grundbuchamt vorlegen. Da ein Grundbucheintrag ohnehin über einen Notar abgewickelt wird, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht sinnvoll. Grundsätzlich kann es zudem hilfreich sein, neben der allgemeinen Vorsorgevollmacht auch eine ergänzende Bankvollmacht für Ihren Stellvertreter zu erstellen.

Mustervorlagen erleichtern Ihnen die Ausformulierung

Beim Bundesministerium der Justiz erhalten Sie Mustervorlagen für die Erstellung von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich hierzu professionelle Hilfe holen. Rechtsanwälte oder Online-Dienstleister unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Sprechen Sie auch mit einem Berater bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht für Bankgeschäfte erteilen wollen.

Unterschied zur Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wen es als gesetzlichen Stellvertreter für Sie einsetzen soll. Das kann sinnvoll sein, falls Ihre Vorsorgevollmacht nicht alle Eventualitäten abdeckt. Sie ist also eine nützliche Ergänzung, macht die Vollmacht aber nicht überflüssig. Denn mit einer Betreuungsverfügung kann Ihr Stellvertreter nicht direkt handeln. Sie bedeutet immer, dass er durch das Gericht bestätigt werden muss.

Ihre Volksbank Raiffeisenbank hilft Ihnen gerne weiter.