Steueridentifikationsnummer und Steuernummer herausfinden

Das sollten Sie über die beiden Nummern wissen

27. März 2024

Was ist eine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, und wofür brauche ich die Steuernummer? Hier erfahren Sie, was sich hinter den beiden Nummern verbirgt und wie Sie Ihre Steuer-ID und Steuernummer herausfinden.

Was sind die Steueridentifikationsnummer und die Steuernummer?

Bei der Steuer-ID handelt es sich um die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Sie besteht aus elf Ziffern. Die Zahlenkombination ist nicht sprechend, sodass sich keine Rückschlüsse auf private Daten ziehen lassen. Seit 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt.) die Steueridentifikationsnummer jedem Bundesbürger in Deutschland per Brief mit. Neugeborene erhalten sie seit diesem Zeitpunkt automatisch. Sie bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht.

Dafür brauchen Sie die Steueridentifikationsnummer

Dank Steuer-ID und Steuernummer kann zum Beispiel das Finanzamt die Steuererklärung von Steuerpflichtigen eindeutig zuordnen. Geben Sie bei Anträgen oder Mitteilungen an das Finanzamt am besten zusätzlich zur Steuernummer auch Ihre Steuer-ID an.

Doch auch bei manchen Bankgeschäften müssen Sie Ihre Steuer-ID angeben, zum Beispiel, wenn Sie ein Konto eröffnen möchten. Als Bankkunde müssen Sie Ihre Steuer-ID ebenfalls angeben, wenn Sie einen Freistellungsauftrag stellen. So ist gewährleistet, dass Sie den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Dabei bleiben Kapitalerträge bei Ledigen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ab 2023 (vorher 801 Euro) jährlich und bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern bis 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro) im Jahr steuerfrei.

Auch beim Antrag auf Kindergeld müssen Sie Ihre Steuer-ID angeben und zusätzlich die Ihres Kindes. Das soll Doppelzahlungen vorbeugen.

Studenten brauchen die Steueridentifikationsnummer, wenn sie BAföG beantragen wollen. Anhand der Nummer kann das Studentenwerk oder BAföG-Amt dann relevante Daten an das Finanzamt weiterleiten.

Rentenversicherungsträger benötigen die Steuer-ID, wenn sie Rentenbezüge an die Finanzverwaltung übermitteln. Mithilfe der Nummer lässt sich feststellen, ob die ausgezahlte Rente den Grundfreibetrag übersteigt und somit versteuert werden muss.

Zudem gibt es eine Neuregelung, die die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen betrifft: Seit dem 1. Januar 2023 darf der Arbeitgeber diese nur noch unter Angabe der Steuer-ID des Arbeitnehmers an das zuständige Finanzamt übermitteln. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sogenannten eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt weg.

Dafür brauchen Sie die Steuernummer

Wenn Sie die Arbeitsstelle wechseln, braucht der neue Arbeitgeber Ihre Steuernummer, um die Lohnsteuer abführen zu können. Seit Beginn des Jahres 2022 gilt diese Regelung auch für Mini-Jobber. Arbeitgeber müssen die Steuer-ID ihrer gewerblichen Mini-Jobber der Minijob-Zentrale übermitteln. Denn auch der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er den Verdienst pauschal oder nach individuellen Merkmalen (Lohnsteuerklassen) des Minijobbers versteuern lassen will.

So erhalten Sie Steueridentifikationsnummer und die Steuernummer

Ihre Steuernummer erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt. Sie wird Ihnen zugeteilt, wenn Sie erstmalig vom Finanzamt steuerlich erfasst werden. Dies passiert bei der Abgabe Ihrer ersten Einkommenssteuererklärung, nach der Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Auch Vereine erhalten eine Steuernummer.

Ihre Steueridentifikationsnummer sollte Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern bereits 2008 in einem Brief mitgeteilt haben. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie sich an das BZSt wenden. Auf dessen Homepage lässt sich mit einem Antrag veranlassen, dass Sie die Steuer-ID erneut per Post erhalten. Steuer-ID und Steuernummer finden Sie in der Regel aber auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

Nichtmeldepflichtige Arbeitnehmer, zum Beispiel in Deutschland tätige Personen mit Wohnsitz im Ausland, können ihre Steuer-ID bei dem Finanzamt beantragen, das für ihren Arbeitgeber zuständig ist. Auch der Arbeitgeber kann die Steuer-ID für Mitarbeiter beantragen. Diese müssen allerdings erst eine Bevollmächtigung ausstellen.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.

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