Jahressteuerbescheinigung: Was steht drin?

So erhalten Sie zu viel gezahlte Steuern zurück

25. Januar 2023

Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument, welches eine Auflistung sämtlicher steuerpflichtiger Kapitalerträge enthält. Doch was genau steht in der Bescheinigung und wofür ist sie sinnvoll? Informationen rund um das Thema Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie hier.

Jahressteuerbescheinigung beim Finanzamt einreichen

In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge aufgelistet, die Sie innerhalb eines Jahres durch Konten und Depots erzielt haben. Mithilfe dieses Dokuments können Sie Ihre Einkommensteuererklärung und die Anlage KAP ausfüllen. Legen Sie die Steuerbescheinigung Ihrer Steuererklärung bei, wenn Sie diese beim Finanzamt einreichen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 führen Finanzdienstleister und Kreditinstitute Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt ab. Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung ist dabei laut Einkommensteuergesetz (EStG) nicht mehr verpflichtend. Je nach Bank oder Finanzdienstleister können Steuerpflichtige aber eine solche Bescheinigung beantragen.

Was steht in der Jahressteuerbescheinigung?

Wie umfangreich die Auflistung ist, hängt davon ab, welche Anlageprodukte Sie besitzen. Die Bescheinigung enthält unter anderem Angaben zur

Wer benötigt die Bescheinigung?

Mithilfe der Jahressteuerbescheinigung können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuer und Einkommensteuer zurückerhalten. Steuerzahler benötigen die Bescheinigung zum Beispiel, wenn sie

  • Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vergessen oder in zu geringer Höhe beantragt haben,
  • Kapitaleinkünfte erzielt haben, aber ihr zu versteuerndes Einkommen unter 16.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 32.000 Euro für Ehepaare liegt und ein entsprechend günstigerer Steuersatz gilt,
  • Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, diese aber noch nicht beantragt ist.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können sich Steuerzahler, die nur geringe Einkünfte erzielen – zum Beispiel Studenten oder Rentner – von Steuerabgaben auf Kapitalgewinne freistellen lassen.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), einen Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.