Von Kapitalerträgen wie Zinsen profitieren sowohl Sparer als auch Anleger. Damit das Finanzamt nicht ab dem ersten Euro mitverdient, steht jedem Bürger ein gewisser Betrag steuerfrei zu. Hierfür erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Steuern sparen mit dem Sparerpauschbetrag
Was sind Kapitalerträge?
Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge. Darunter fallen unter anderem Zinserträge, Dividenden aus Aktien oder Gewinne beim Wertpapierverkauf. Diese Einnahmen bleiben ab 2023 bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Jahr (vorher 801 Euro) für jeden Bürger steuerfrei. Bei Eheleuten und Lebenspartnern sind insgesamt 2.000 Euro (vorher 1.602) abgabenfrei. Alle Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, sind steuerpflichtig. Darauf fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommen gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland. Banken behalten die Abgeltungssteuer automatisch ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Um den Sparerfreibetrag zu nutzen und so Ihre Steuerlast zu mindern, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsautrag erteilen. Wenn Sie dies nicht tun, fallen auf Ihre gesamten Kapitalerträge Steuern an. Denn anders als bei der Abgeltungssteuer erfolgt die Berücksichtigung des Sparerfreibetrags nicht automatisch. Wenn Sie Anlagen bei mehreren Banken besitzen, können Sie je Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Alle diese Freistellungsaufträge zusammengenommen dürfen jedoch nicht die Obergrenze des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro übersteigen. Haben Sie zum Beispiel bei einer Bank einen Freistellungsauftrag von 500 Euro, stehen Ihnen für andere Institute nochmals 500 Euro zur Verfügung.
Freistellungsauftrag erteilen
Ihren Freistellungsauftrag beantragen Sie mithilfe eines Formulars bei Ihrer jeweiligen Bank. Halten Sie hierfür Ihre Steueridentifikationsnummer bereit, denn ohne sie ist der Freistellungsauftrag ungültig. In der Regel gilt der Freistellungsauftrag ab dem 1. Januar für ein Kalenderjahr. Sie können ihn aber auch für eine unbegrenzte Zeit ausstellen. Dann gilt er so lange, bis Sie ihn widerrufen oder durch einen neuen Auftrag ändern.
Sparerpauschbetrag clever nutzen
Verteilen Sie den Freibetrag so, dass Sie mit Ihren Einkünften nicht bei einem Kreditinstitut über der Freigrenze liegen und bei einem anderen weit darunter. So schöpfen Sie den Sparerpauschbetrag aus und vermeiden unnötige Steuerzahlungen an das Finanzamt.
Beispiel: Freibetrag nicht richtig genutzt
Institut A |
Institut B | |
---|---|---|
Kapitalerträge | 600 Euro | 200 Euro |
Freistellungsauftrag | 400 Euro | 400 Euro |
Versteuerter Betrag | 200 Euro | 0 Euro |
Nicht genutzter Freibetrag | - |
200 Euro |
Wenn Sie alle Spar- und Anlagegeschäfte bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort bündeln, reicht ein einziger Freistellungsauftrag in voller Höhe. Damit kann Ihre Volksbank Raiffeisenbank auf alle Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag anwenden. So sparen Sie sich das Abwägen beim Verteilen des Freibetrags auf verschiedene Kreditinstitute.
Tipps für die Steuererklärung
Ihr Geld ist nicht verloren, wenn Sie Ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Denn die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer können Sie sich per Steuererklärung zurückholen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie den Freibetrag ungünstig aufgeteilt haben. Sie erhalten von Ihrer Bank eine Bescheinigung über die abgeführten Beträge. Dieses Dokument fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Liegt Ihr Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent, kann sich eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt lohnen. Diese beantragen Sie mithilfe der Steuererklärung. Dann prüft das Finanzamt, ob es für Sie günstiger ist, wenn auch die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge nach Ihrem Einkommenssteuersatz erfolgt. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge.
Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Ja, der Freistellungsauftrag lässt sich nachträglich ändern. Für die Änderungen gelten dieselben Fristen wie für einen neuen Antrag.
Sowohl die erstmalige Erteilung eines Freistellungsauftrags als auch alle nachträglichen Änderungen kosten Sie nichts.
Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung müssen Sie keine Abgeltungssteuer zahlen. Diese Bescheinigung erhalten Sie vom Finanzamt, wenn Ihre Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das gilt oft bei Rentnern oder Studierenden, die nur geringe Einkünfte haben.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.