Personen, deren Einkommen dauerhaft niedrig ist, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Welche Vorteile eine solche NV-Bescheinigung vor allem für Kapitalanleger und Rentner hat und wie sie sich beantragen lässt, erfahren Sie hier.
Wie beantrage ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Für wen die Bescheinigung gilt und was Sie beachten sollten
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bestätigt, dass Sie keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben müssen. Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Das Bundesfinanzministerium passt diesen Freibetrag jedes Jahr an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Die Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt sich vor allem für Rentner und Studenten, aber auch für andere Personen mit niedrigem Einkommen. So können durch die NV-Bescheinigung auch Kapitalanleger ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.
So beantragen Sie die NV-Bescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt. Dazu müssen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung" (NV 1 A) ausfüllen. Zudem benötigt das Finanzamt Angaben zu Ihrer Person, Ihre Steueridentifikationsnummer – kurz Steuer-ID – sowie eine vollständige Auflistung Ihrer Einnahmen. Wenn Sie eine NV-Bescheinigung erhalten, ist sie für maximal drei Jahre gültig. Danach müssen Sie einen neuen Antrag beim Finanzamt stellen, sofern Ihre zu versteuernden Einkünfte weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegen.
Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalanleger
Wenn Sie Geld anlegen, müssen Sie Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen. Vorausgesetzt, Ihre Kapitalerträge – zum Beispiel Zinserträge und Dividenden aus Aktien oder Gewinne beim Wertpapierverkauf – übersteigen den Sparerpauschbetrag. Dieser liegt bei 801 Euro für ledige Steuerpflichtige beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete. Ab 2023 steigt der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete. Normalerweise führt Ihre Bank automatisch die Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab – ebenso wie gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Legen Sie aber eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut vor, erhalten Sie die kompletten Zins- und Dividendenzahlungen ohne jeglichen Abzug der Abgeltungssteuer. Alle Ihre Einkünfte zusammengenommen dürfen jedoch nicht den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Wenn Sie über eine NV-Bescheinigung verfügen, müssen Sie keinen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge mehr stellen, um Steuern zu sparen.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, einen Steuerberater, einen Lohnsteuer-Hilfeverein oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.