Wenn Sie Ihr Geld für sich arbeiten lassen, müssen Sie auf Kapitaleinkünfte eine Abgeltungssteuer zahlen. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Ihre Bank führt den fälligen Betrag an das Finanzamt ab, ebenso wie gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Es sei denn, Sie haben einen Freistellungsauftrag erteilt. Was Sie zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wissen sollten, erfahren Sie hier.
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: Was ist das?
Durch Einrichtung von Freistellungsaufträgen Abgaben sparen
So funktioniert die Abgeltungssteuer
Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Steuern zu zahlen. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie aber nicht Ihre einzelnen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Bankeinlagen oder Veräußerungsgewinne bei Aktienverkäufen angeben. Denn dank des einheitlichen Steuersatzes von 25 Prozent ist Ihre Steuerschuld bereits abgegolten. Diese Kapitalertragssteuer gehört wie die Lohnsteuer zu den sogenannten Quellensteuern.
Das heißt, dass die Besteuerung der betreffenden Erträge direkt an der Quelle erfolgt und die fälligen Zahlungen dem Staat automatisch übermittelt werden. In der Praxis bedeutet das, dass das Kreditinstitut von Ihren Erträgen die Abgeltungssteuer einbehält und ans Finanzamt weiterleitet, so wie auch Ihr Arbeitgeber vom Lohn die Lohnsteuer abführt.
Ausländische Kapitalerträge
Sind Sie Kunde bei ausländischen Banken, müssen Sie Ihre Zinserträge in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und möglicherweise versteuern. Dies kann auch der Fall sein, wenn im Ausland schon die dort übliche Quellensteuer abgeführt wurde. Um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln, ob und wie viel Steuern Sie insgesamt zahlen müssen. Deutsche Anleger können Quellensteuern auf ausländische Kapitalerträge unter Umständen zurückerhalten.
Niedrigere Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen
Bei bestimmten Lebensversicherungen müssen Sie nur die Hälfte des regulären Abgeltungssteuersatzes zahlen. Das ist der Fall bei Verträgen, die Sie nach dem Jahr 2005 abgeschlossen haben und deren Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt. Wenn Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung mindestens 60 Jahre alt sind, müssen Sie nur 12,5 Prozent des Ertrags versteuern. Sie haben Ihren Vertrag nach 2012 abgeschlossen? Dann können Sie denselben Prozentsatz nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind. Allerdings müssen Sie diese Art der Steuererleichterung selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Freistellungsauftrag erteilen
Banken führen die fällige Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Bankeinlagen, Anleihen, Fonds und Zertifikate bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Für Ledige liegt dieser Betrag 2023 bei 1.000 Euro, für Verheiratete bei 2.000 Euro. Bis zu diesen Beträgen darf das Finanzamt also keine Steuern abziehen. Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge können Sie sich mithilfe Ihrer Steuererklärung rückerstatten lassen.
Den Freistellungsauftrag stellen Sie bei Ihrer Bank. Sie können ihn jederzeit bequem im Online-Banking oder per Banking-App einrichten. Wenn Sie Depots bei mehreren Banken unterhalten, sollten Sie den Sparerpauschbetrag aufteilen. In diesem Fall müssen Sie bei jeder Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag einreichen. Dabei darf die Gesamtsumme Ihrer Aufträge den kompletten Freibetrag für Kapitalerträge selbstverständlich nicht überschreiten.
Nichtveranlagungsbescheinigung bei niedrigem Einkommen
Dank einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Kapitalerträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Dies ist besonders für Personen mit niedrigem Einkommen interessant. Denn so können Alleinstehende Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) erzielen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Nachdem das Finanzamt Ihre finanzielle Situation geprüft hat, kann es diese Bescheinigung für eine Zeitspanne von drei Jahren ausstellen. Danach müssen Sie sie neu beantragen.
Abzug der Kirchensteuer
Sofern Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, unterliegen Ihre Kapitaleinkünfte neben der Kapitalertragssteuer auch der Kirchensteuer. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert die Banken über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden. Seitdem führen die Banken die Kirchensteuer direkt an die Finanzverwaltung ab. Ihr Freistellungsauftrag deckt auch die Kirchensteuer ab.
Fragen und Antworten zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Sie müssen sie aber in Ihrer Steuererklärung nicht einzeln aufführen. Denn durch den automatisch erhobenen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent ist Ihre Steuerschuld bereits abgegolten. Daher kommt der Begriff Abgeltungsteuer.
Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt. Wenn Sie bis Ende 2008 Aktien gekauft haben, können Sie diese also steuerfrei verkaufen. Dabei spielt die Haltedauer keine Rolle. Auf alle Fondsanteile von Investmentfonds fällt allerdings die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an – egal, ob Sie die Erträge ausschütten lassen oder sie wieder anlegen wollen.
Die Abgeltungssteuer stellt eine besondere Form der Kapitalertragssteuer dar. Während Sie die Kapitalertragssteuer selbst begleichen müssen, führt Ihre Bank automatisch die Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Nach Abzug der Abgeltungssteuer besteht keine Pflicht mehr, die bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Schließlich wurde die Kapitalertragssteuer direkt an der Quelle in Form der Abgeltungssteuer erhoben.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein nicht ersetzen.